Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausbildung der Hundeschule Wankumer Heide Stand: 1.1.2009, aktualisiert: 1.1.2016   1.   Geltung der Bedingungen 1.1.   Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Wankumer Heide erfolgen ausschließlich aufgrund          dieser Geschäftsbedingungen. 1.2.   Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn          sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten          Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen. 2.   Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss 2.1.  Die Angebote der Hundeschule Wankumer Heide sind freibleibend und unverbindlich. Die         wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden. 2.2.  Sollten sich weniger als sechs Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule         Wankumer Heide die entsprechende Ausbildung absagen. 2.3.  Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen         zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Hundeschule Wankumer Heide in Schrift- oder Textform. 3.   Zahlung und Preise 3.1.  Rechnungen der Hundeschule Wankumer Heide sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab         Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Wankumer Heide         über den Betrag verfügen kann. 3.2.  Die Hundeschule Wankumer Heide kann Zahlung per Vorkasse verlangen. 3.3.  Die Hundeschule Wankumer Heide berechnet 0,60 € pro gefahrenen Kilometer ab ihrem Betriebssitz         bis 30 km einfache Strecke und 1,20 € ab dem 31. km einfache Strecke bei Anreise zum Kunden. 3.4.  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Wankumer Heide berechtigt, 3.4.1.    vom Vertrag zurückzutreten oder 3.4.2.    von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als         pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine         geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule         Wankumer Heide ist zulässig. 3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig         festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen         Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 3.6.  Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 4.   Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung 4.1.  Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz,         insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten,         verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende         veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4.2.  Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 2.000.000 €         betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen. 4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die Hundeschule Wankumer Heide über         aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines         Hundes zu informieren. 4.4.  Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. 5.   Durchführung der Ausbildung 5.1.  Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen         Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im         Ermessen der Hundeschule Wankumer Heide. 5.2.  Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm         oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die         Hundeschule Wankumer Heide werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt. 5.3.  Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit         mitgeteilt. 5.4.  Die Hundeschule Wankumer Heide garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich ist, da der Erfolg         nicht zuletzt vom Kunden abhängt. 6.   Absage des Kunden 6.1.  Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten         Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung         nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung. 6.2.  Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens         einen Tag vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten         nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet sich         der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet. 7.   Haftungsbeschränkung 7.1.  Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies         gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen         sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß         § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger         Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter         Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des         Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.  Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule Wankumer Heide grundsätzlich keine Haftung für         Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen         entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der         Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.         Der/die Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.         Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden sowie das Betreten des         Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko. 7.2.  Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von         Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des         Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung         wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der         Gesundheit. 7.3.  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht         verbunden. 7.4.  Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule Wankumer Heide ausgeschlossen oder         eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der         Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Wankumer         Heide. 8. Sonstiges 8.1.  Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Hundeschule Wankumer         Heide geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der         Hundeschule Wankumer Heide. 8.2.  Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen         hiervon unberührt.