Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die Ausbildung der Hundeschule Wankumer HeideStand: 01.01.20091. Geltung der Bedingungen1.1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Wankumer Heide erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss2.1. Die Angebote der Hundeschule Wankumer Heide sind freibleibend und unverbindlich. Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden.2.2. Sollten sich weniger als sechs Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule Wankumer Heide die entsprechende Ausbildung absagen.2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Hundeschule Wankumer Heide in Schrift- oder Textform.3. Zahlung und Preise3.1. Rechnungen der Hundeschule Wankumer Heide sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Wankumer Heide über den Betrag verfügen kann.3.2. Die Hundeschule Wankumer Heide kann Zahlung per Vorkasse verlangen.3.3. Die Hundeschule Wankumer Heide berechnet 0,60 € pro gefahrenen Kilometer ab ihrem Betriebssitz bis 30 km einfache Strecke und 1,20 € ab dem 31. km einfache Strecke bei Anreise zum Kunden.3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Wankumer Heide berechtigt,3.4.1. vom Vertrag zurückzutreten oder3.4.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule Wankumer Heide ist zulässig.3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.3.6. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.4. Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz, insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten, verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen.4.2. Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 2.000.000 € betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die Hundeschule Wankumer Heide über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.4.4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.5. Durchführung der Ausbildung5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Hundeschule Wankumer Heide.5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die Hundeschule Wankumer Heide werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt.5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.5.4. Die Hundeschule Wankumer Heide garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich ist, da der Erfolg nicht zuletzt vom Kunden abhängt.6. Absage des Kunden6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.6.2. Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens eine Woche vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet sich der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet.7. Haftungsbeschränkung7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird. Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule Wankumer Heide grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden sowie das Betreten des Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule Wankumer Heide ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Wankumer Heide.8. Sonstiges8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Hundeschule Wankumer Heide geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Hundeschule Wankumer Heide.8.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.